Portale (Flucht- und Panik)

Flucht- und Rettungswege sind gemäss Gesetz so anzulegen, zu bemessen und auszuführen, dass sie jederzeit rasch und sicher benutzbar sind. Die Anzahl und Breite der Flucht- und Paniktüren werden dabei über die maximal zu erwartende Personenbelegung der Räume bestimmt. Hochuli-Eingänge lassen sich problemlos zu Flucht- und Anti-Paniktüren aufrüsten – und zwar dank durchgängiger «Entfernung» und «Dornmass» im Schlosskastensystem und das unabhängig von Bauform und -grösse.

 

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